15.10.2024
Gotha - Sundhausen
LeinakanalAquädukt

von Dirk Bernkopf, in Gothaer Allgemeine

Aquädukt ist „Eigentum des Volkes"

Das Denkmal ist dringend reparaturbedürftig. Stadt Gotha sieht Verband in der Verantwortung

Gotha. Der Aquädukt, westlich von Gotha-Siebleben gelegen, wurde vor 179 Jahren gebaut, um den 655 Jahre alten Leinakanal auf seiner alten Route über die damals neu gebaute Eisenbahnstrecke zu leiten. Seit Ende 1994 fährt die Bahn an dem Aquädukt vorbei. Niemand scheint für das ungenutzte technische Denkmal Verantwortung übernehmen zu wollen. Mitglieder vom Freundeskreis Leinakanal schlugen Alarm.

Bis 1994 führte die Bahnstrecke von Gotha nach Eisenach unter dem Aquädukt entlang. DIRK BERNKOPF (2)

Die Verfugungen am Kanalbett im Aquädukt sind undicht, der Baugrund ist feucht, die Drainage kaputt. In der Folge beginnt die Brücke schon leicht zu kippen. Neben den Leinakanalfreunden macht auch immer wieder Bert Schwachheim vom Gewässerunterhaltungsverband Hörsel/Nesse auf den Missstand der ungeklärten Eigentumsverhältnisse aufmerksam.

Das Wasser des Leinakanals unterquert die neue Bahnstrecke seit 1994 durch einen Düker - das Prinzip der „kommunizierenden Röhren" war schon in der Antike bekannt. Wodurch die denkmalgeschützte Kanalbrücke ihre Bedeutung verloren hat und immer mehr verfällt.

Das Wasser des Leinakanals fließt bei Gotha-Sundhausen über einen Aquädukt. Das Bauwerk ist sanierungsbedürftig.
Das Wasser des Leinakanals fließt bei Gotha-Sundhausen über einen Aquädukt. Das Bauwerk ist sanierungsbedürftig.

Da das Aquädukt auf einer Fläche im Bereich des Gothaer Ortsteils Sundhausen steht, baten wir auch die Stadt Gotha um eine Antwort darauf, wem das Aquädukt gehört.

Hier die Antwort von Gartenamt und Rechtsamt der Stadt: 
„Das Grundstück, das mit dem Aquädukt bebaut ist, ist im Grundbuch immer noch als 'Eigentum des Volkes' eingetragen. Die Stadt Gotha hat diesbezüglich im Übrigen keinen Rechtsstreit verloren.
Richtig ist vielmehr, dass in einem Rechtsstreit zwischen der Deutschen Bahn AG und der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2006 gerichtlich festgestellt wurde, dass die Übertragung des Grundstückseigentums an die Deutsche Bahn AG durch die Bundesrepublik rechtswidrig und deshalb aufzuheben war. Unabhängig von den Eigentumsverhältnissen an dem Grundstück liegt die Pflicht zur Unterhaltung des Aquädukts nach Auffassung der Stadt Gotha beim Gewässerunterhaltungsverband Hörsel/Nesse. Das Aquädukt kann nicht losgelöst vom Leinakanal betrachtet werden, es ist insgesamt als künstliches Gewässer anzusehen und damit in der Verantwortung des Gewässerunterhaltungspflichtigen.
Aber auch bei einer Qualifizierung als eigenständige bauliche Anlage müsste das Aquädukt aufgrund seines wasserwirtschaftlichen Zwecks vom jeweiligen Gewässerunterhaltungspflichtigen instandgehalten werden.
Es ist sicherlich verständlich, dass die Stadt Gotha keine finanziellen Mittel für die Erhaltung eines Aquädukts aufbringen kann, das ihr nicht gehört und dessen Unterhaltungslast sie nicht zu tragen hat."

Dem widerspricht Bert Schwachheim, Geschäftsführer des Gewässerunterhaltungsverbandes Hörsel/Nesse. „Wir halten das Gewässer sauber, aber das Bauwerk instand zu setzen, das übersteigt unsere Möglichkeiten."
Schwachheim räumt ein, dass der Verband jährlich Sonderbedarfe für kleinere Reparaturen anmelden kann, das Aquädukt wäre dafür aber einige Nummern zu groß.

In diesem Jahr muss noch ein neuer Vorstand im Gewässerunterhaltungsverband gewählt werden, da nach den Lokalwahlen ehemalige Bürgermeister ausgeschieden sind. Bis dahin führt der Gothaer Bau-Bürgermeister Ulf Zillmann (CDU) die Verbandsgeschicke.